Historisch Belegte Vorkommnisse
Rés Garnier
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Gegen Ende des Herbstes 1573 wurden durch einen Parlamentserlass die Bauern
in der Umgegend von Dôle autorisiert, auf Werwölfe Jagd zu machen.
Einige Monate später verurteilte das Parlament von Dôle den Gilles Garnier, genannt
den Eremiten von St. Bonnot zum Feuertode, weil er als Wolf mehrere Kinder getötet habe.
Die einzelnen Angaben sind:
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Der Angeklagte habe bald nach dem letzten Tage des Festes des heiligen
Michael unter der Gestalt eines Werwolfes, ungefähr eine Viertelstunde von
der Stadt entfernt, in dem Orte Gorge, einem Weinberge zu Chastenoy gehörig,
nahe bei dem Gehölze de la Serre ein kleines Mädchen von 10 oder 12 Jahren
mit seinen scheinbar in Tatzen verwandelten Händen und seinen Zähnen getötet,
habe sie dann bis zu dem Gehölze geschleppt, entkleidet, das Fleisch von
ihren Schenkeln und Armen abgenagt und damit nicht zufrieden, auch noch
seiner Frau Apollinie in seine Wohnung, die Eremitage von St. Bonnot, nahe
bei Amenges etwas mitgebracht.
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Er habe acht Tage nach dem Allerheiligenfeste ebenfalls als Werwolf, nahe an
der Wiese de la Pouppe, auf dem Territorium von Athume und Chastenoy ein
anderes Mädchen ergriffen und ihr mit seinen Zähnen und Händen fünf Wunden
beigebracht, mit der Absicht, sie zu verzehren, woran er indes durch das
Hinzukommen von drei Personen gehindert wurde, was er mehrmals anerkannt und
eingestanden hat.
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Er habe vierzehn Tage nach dem Allerheiligenfeste gleichfalls als Wolf,
ungefähr eine Meile von Dôle zwischen Gredisans und Menoté ein anderes
männliches Kind von ungefähr zehn Jahren erdrosselt und getötet, wie die
vorigen, und von dem Fleische der Schenkel, Beine und des Bauches gegessen,
nachdem er noch ein Bein vom Körper gänzlich losgetrennt hatte.
- Endlich habe er am Freitag vor dem letzten Bartholomäusfest einen Knaben von 12 bis 13 Jahren unter einem großen Birnbaum nahe bei dem Gehölze des Dorfes Perrouze ergriffen, in das Gehölz geschleppt, erwürgt, um ihn ebenso, wie die andern Kinder zu verzehren, was er auch getan hätte, wenn er nicht durch das Herannahen von Menschen daran gehindert worden wäre. Aber das Kind war schon tot, und der Angeklagte erschien als Mensch und nicht mehr als Wolf, trotzdem es aber Freitag war, würde er unfehlbar von dem Fleisch gegessen haben, wenn nicht Leute gekommen wären, wie er mehrmals gestanden hat.
Wegen der freiwillig wiederholt abgelegten Geständnisse verurteilte ihn der Gerichtshof, zum Richtplatz geschleift und dort lebendig verbrannt zu werden.
Aus Calmeil "Der Wahnsinn in den letzten Jahrhunderten." Halle 1848, zitiert nach Leubuscher
Zuletzt geändert am 21.04.2020